TopCC Rückvergütung
Kunden, welche innerhalb eines Kalenderjahres für Fr. 30'000 oder mehr im TopCC einkaufen, erhalten eine TopCC SilberCard, ab Fr. 50'000 eine GoldCard. Mit diesen Karten profitieren Sie von exklusiven Vorteilen:
- Attraktive Rückvergütung: Die Rückvergütung wird im 1. Quartal des Folgejahres ausbezahlt.
- Bonustage: Regelmässig finden die 5%-Bonustage statt. Auf den höchsten Einkaufsbetrag der Woche erhalten Sie eine Gutschrift von 5%, die Sie in den folgenden drei Wochen einlösen können.
- Kunden-Anlässe: GoldCard-Kunden profitieren von vergünstigten Konditionen bei unseren Veranstaltungen.
- Vergünstigte Partner-Angebote: Gültig gegen Vorweisen der TopCC-Einkaufskarte.
- Gratis Autobahn-Vignette: GoldCard-Kunden erhalten zum Jahresende eine Autobahn-Vignette, wenn der Gold-Status bis Anfang Dezember erreicht wurde.
Rückvergütungssystem 2025
Massgebend ist der im Kalenderjahr 2025 erzielte Umsatz (exkl. MwSt.) in allen TopCC-Märkten. Ausgenommen sind Umsätze aus Depots, Aktionsumsätzen, WIR-Umsätzen, Gebührensäcken und Zigaretten. Das Rückvergütungssystem ist nicht mit anderen Vereinbarungen kumulierbar. Die Staffelung der Rückvergütung erfolgt wie folgt:
Fr. 30'000.00 | bis Fr. 49'999.99 | 0.50% | |
Fr. 50'000.00 | bis Fr. 79'999.99 | 1.00% | |
Fr. 80'000.00 | bis Fr. 124'999.99 | 1.25% | |
Fr. 125'000.00 | bis Fr. 199'999.99 | 1.50% | |
Fr. 200'000.00 | bis Fr. 299'999.99 | 2.00% | |
Fr. 300'000.00 | bis Fr. 499'999.99 | 2.50% | |
Fr. 500'000.00 | bis Fr. 749'999.99 | 3.00% | |
Fr. 750'000.00 | bis Fr. 999'999.99 | 4.00% | |
Fr. 1'000'000.00 | und mehr | 5.00% |
Am Rückvergütungssystem nehmen alle TopCC Kunden teil. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht notwendig. Die TopCC AG behält sich jedoch vor, Kunden von der Teilnahme am Rückvergütungssystem ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.
Die Rückvergütung wird im Verlaufe des 1. Quartals des Folgejahres abgerechnet und ab einem Betrag von 50 Franken ausbezahlt.
Die Umsätze von Kunden, die wirtschaftlich und/oder rechtlich eng miteinander verbunden sind, werden in einer Gruppenbeziehung zusammengerechnet. Bei Gruppen muss der Einzelkunde mindestens einen Umsatz von 30'000.- aufweisen, damit die Rückvergütung ausbezahlt wird bzw. der Kunde zum Gesamtumsatz der Gruppe angerechnet wird. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Die TopCC AG behält sich vor, den Rückvergütungsbetrag mit offenen Forderungen gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Im Falle der Zusammenrechnung der Umsätze von wirtschaftlich und/oder rechtlich eng zusammengehörenden Kunden gemäss Ziff. 2 geben diese durch ihre Teilnahme am Rückvergütungssystem die Zustimmung dazu ab, dass die TopCC AG den Rückvergütungsbetrag mit Forderungen gegenüber jedem der teilnehmenden Kunden verrechnen kann.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rückvergütungssystem ist Gossau SG.
Das vorliegende Rückvergütungssystem gilt ab 1. Januar 2025.